4. Organisation der Schule

4.3 Schul- und Hortvertrag

Die Eltern/Personensorgeberechtigten jedes Schulkindes schließen vor dessen Schulbesuch einen Schulvertrag und gegebenenfalls einen Hortvertrag mit dem Christlichen Schulverein Halberstadt e.V. ab. Darin ist die Höhe des Schul- und Hortgeldes festgelegt.